Poststraße 2/4
6850 Dornbirn
Manche Menschen können ihre Angelegenheiten
nicht selbständig erledigen.
Sie können nicht gut mit Geld umgehen
oder zum Beispiel nicht selbst einen Antrag stellen.
Das können Menschen mit einer
geistigen Beeinträchtigung sein.
Oder ältere Menschen,
die sehr vergesslich geworden sind.
Das nennt man Demenz.
Oder Menschen mit einer psychischen Krankheit.
Eine psychische Krankheit betrifft die Gefühle
und die Seele eines Menschen.
Sie brauchen jemanden,
der diese Aufgaben für sie übernimmt
oder sie dabei unterstützt.
Sonst werden sie benachteiligt
und kommen nicht zu ihrem Recht.
Menschen können im neuen Erwachsenen-Schutz-Gesetz
auf verschiedene Arten vertreten werden.
Deshalb wird ganz genau geprüft,
ob eine Person überhaupt eine Vertretung braucht.
Hat eine Person eine Vorsorge-Vollmacht,
braucht sie keine Erwachsenen-Vertretung.
Hat eine Person gute Unterstützung durch Angehörige
oder eine Institution,
braucht sie auch keine Erwachsenen-Vertretung.
Eine Person will für die Zukunft vorsorgen.
Dann kann sie eine Vorsorge-Vollmacht unterschreiben.
Darin trägt sie den Namen der Person ein,
die sie in der Zukunft vertreten soll,
wenn sie das nicht mehr selbst kann.
Das können zum Beispiel alte Menschen machen,
die eine beginnende Demenz haben.
So können Personen aber auch vorsorgen,
damit sie im Falle eines Unfalls oder einer Operation
gut vertreten werden.
Die Vorsorge-Vollmacht tritt erst in Kraft,
wenn die Person nicht mehr selbst entscheiden kann.
Wer eine Vorsorge-Vollmacht hat,
braucht keine andere Erwachsenen-Vertretung.
Die betroffene Person wählt selbst aus,
wer sie vertreten soll.
Wenn die Person nicht sprechen kann,
kann sie auch mit Gesten ausdrücken,
wen sie als Vertreterin oder Vertreter möchte.
Angehörige übernehmen die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung.
Die betroffenen Personen sind so schwer beeinträchtigt,
dass sie nicht selbst wählen können.
Es gibt keine Angehörigen,
die eine Vertretung übernehmen können.
Das jeweilige Bezirks-Gericht bestimmt das ifs,
die Vertretung zu übernehmen.
Diese Stelle beim ifs heißt ifs Erwachsenen-Vertretung.
Sie vertreten Betroffene bei Behörden.
Sie regeln die finanziellen Angelegenheiten.
Sie organisieren Betreuung, wenn das notwendig ist.
Sie kümmern sich persönlich um die Betroffenen.
Das bedeutet, die Vertretung wird bei einer
öffentlichen Stelle aufgeschrieben.
Diese Stelle ist das
Österreichische Zentrale Vertretungs-Verzeichnis.
Die Vertreterinnen und Vertreter bekommen ein Dokument,
darin steht, dass sie die Vertretung der Person sind.
Dieses Dokument müssen sie dabei haben,
wenn sie als Vertretung zum Beispiel bei der Bank etwas erledigen.
Welche Vertretung muss registriert werden?
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare
oder Erwachsenen-Schutz-Vereine machen die Registrierung.
In Vorarlberg ist die ifs Erwachsenen-Vertretung
der zuständige Erwachsenen-Schutz-Verein.
Die ifs Erwachsenen-Vertretung hat zurzeit sehr viel Arbeit.
Die Vorsorge-Vollmacht kann deshalb momentan nicht
bei ihr unterschrieben und registriert werden.
Zurzeit arbeiten 20 hauptberufliche Erwachsenen-Vertreterinnen
und Erwachsenen-Vertreter in der ifs Erwachsenen-Vertretung.
Das Bundes-Ministerium für Justiz hat dem ifs dafür
den Auftrag gegeben.
Dazu arbeiten noch 170 ehrenamtliche Erwachsenen-Vertreterinnen
und Erwachsenen-Vertreter bei der ifs Erwachsenen-Vertretung.
Hauptberuflich bedeutet, dass die Arbeit als Beruf gemacht wird.
Dafür bekommen die Personen auch einen Lohn.
Ehrenamtlich bedeutet, dass diese Arbeit
freiwillig und unbezahlt ist.
Diese Personen bekommen dafür nur eine
Aufwands-Entschädigung.
Das sind zum Beispiel die Fahrtkosten,
die durch die Arbeit als Vertreterin oder Vertreter entstehen.
Hauptberufliche ifs Mitarbeiterinnen und ifs Mitarbeiter
arbeiten in den Bereichen Registrierung,
Beratung und Clearing.
Sie vertreten auch Personen bei Gericht.
Da geht es um die Frage,
ob die Person eine gerichtliche Erwachsenen-Vertretung braucht.
Das nennt man einen "Rechts-Beistand im Verfahren".
Das Gericht bestimmt, dass eine
gerichtliche Erwachsenen-Vertretung nötig ist.
Die ifs Erwachsenen-Vertretung übernimmt dann diese Aufgabe.
Solche Aufgaben machen die hauptberuflichen
ifs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Ehrenamtliche ifs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
machen das nur, wenn die Aufgaben
nicht zu schwierig und kompliziert sind.
Sie übernehmen die Vertretung meist dann,
wenn der soziale Kontakt zur Person sehr wichtig ist.
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6800 Feldkirch