Cookie-Banner (Einwilligung)

Mit Ihrer Auswahl willigen Sie in die Verwendung von technisch nicht notwendigen Cookies und Diensten zum Zweck der Analyse der Webseitennutzung sowie die Aktivierung externer Einbindungen ein. Widerruf: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Löschfunktion Ihres Browsers oder durch Anpassung der Datenschutzeinstellungen in der Datenschutzerklärung widerrufen.

Skip to Main Content Skip to footer site mapSkip to search
  • Schrift verkleinern
  • Schrift Standard
  • Schrift vergrössern
  • Kontrast erhöhen
  • Inhalte vorlesen
  • Erwachsenenvertretung Leichter Lesen

ifs Erwachsenen-Vertretung

Manche Menschen können ihre Angelegenheiten
nicht selbständig erledigen.
Sie können nicht gut mit Geld umgehen
oder zum Beispiel nicht selbst einen Antrag stellen.

Das können Menschen mit einer
geistigen Beeinträchtigung sein.
Oder ältere Menschen,
die sehr vergesslich geworden sind.
Das nennt man Demenz.
Oder Menschen mit einer psychischen Krankheit.
Eine psychische Krankheit betrifft die Gefühle
und die Seele eines Menschen.

Diese Menschen brauchen bei vielen
verschiedenen Aufgaben eine Vertretung.

Sie brauchen jemanden,
der diese Aufgaben für sie übernimmt
oder sie dabei unterstützt.
Sonst werden sie benachteiligt
und kommen nicht zu ihrem Recht.

Das neue Erwachsenen-Schutz-Gesetz

Menschen können im neuen Erwachsenen-Schutz-Gesetz
auf verschiedene Arten vertreten werden.

  • Die Vorsorge-Vollmacht
  • Die registrierte gewählte Erwachsenen-Vertretung
  • Die registrierte gesetzliche Erwachsenen-Vertretung
  • Vom Gericht bestellte gerichtliche Erwachsenen-Vertretung

Jeder Mensch soll aber so selbstbestimmt wie möglich leben.

Deshalb wird ganz genau geprüft,
ob eine Person überhaupt eine Vertretung braucht.
Hat eine Person eine Vorsorge-Vollmacht,
braucht sie keine Erwachsenen-Vertretung.
Hat eine Person gute Unterstützung durch Angehörige
oder eine Institution,
braucht sie auch keine Erwachsenen-Vertretung.

Was ist eine Vorsorge-Vollmacht?

Eine Person will für die Zukunft vorsorgen.
Dann kann sie eine Vorsorge-Vollmacht unterschreiben.
Darin trägt sie den Namen der Person ein,
die sie in der Zukunft vertreten soll,
wenn sie das nicht mehr selbst kann.
Das können zum Beispiel alte Menschen machen,
die eine beginnende Demenz haben.
So können Personen aber auch vorsorgen,
damit sie im Falle eines Unfalls oder einer Operation
gut vertreten werden.
Die Vorsorge-Vollmacht tritt erst in Kraft,
wenn die Person nicht mehr selbst entscheiden kann.
Wer eine Vorsorge-Vollmacht hat,
braucht keine andere Erwachsenen-Vertretung.

Das sind die 3 verschiedenen  Arten der Erwachsenen-Vertretung.

 

1. Die registrierte gewählte Erwachsenen-Vertretung

Die betroffene Person wählt selbst aus,
wer sie vertreten soll.
Wenn die Person nicht sprechen kann,
kann sie auch mit Gesten ausdrücken,
wen sie als Vertreterin oder Vertreter möchte.

2. Die registrierte gesetzliche Erwachsenen-Vertretung

Angehörige übernehmen die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung.
Die betroffenen Personen sind so schwer beeinträchtigt,
dass sie nicht selbst wählen können.

3. Vom Gericht bestellte gesetzliche Erwachsenen-Vertretung

Es gibt keine Angehörigen,
die eine Vertretung übernehmen können.
Das jeweilige Bezirks-Gericht bestimmt das ifs,
die Vertretung zu übernehmen.
Diese Stelle beim ifs heißt ifs Erwachsenen-Vertretung.

Was sind die Aufgaben von Erwachsenen-Vertreterinnen
und Erwachsenen-Vertretern?

Sie vertreten Betroffene bei Behörden.
Sie regeln die finanziellen Angelegenheiten.
Sie organisieren Betreuung, wenn das notwendig ist.
Sie kümmern sich persönlich um die Betroffenen.

Registrierung

Das bedeutet, die Vertretung wird bei einer
öffentlichen Stelle aufgeschrieben.
Diese Stelle ist das
Österreichische Zentrale Vertretungs-Verzeichnis.

Die Vertreterinnen und Vertreter bekommen ein Dokument,
darin steht, dass sie die Vertretung der Person sind.
Dieses Dokument müssen sie dabei haben,
wenn sie als Vertretung zum Beispiel bei der Bank etwas erledigen.

Welche Vertretung muss registriert werden?

  • Die Vorsorge-Vollmacht,
  • die gewählte Erwachsenen-Vertretung und
  • die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare
oder Erwachsenen-Schutz-Vereine machen die Registrierung.
In Vorarlberg ist die ifs Erwachsenen-Vertretung
der zuständige Erwachsenen-Schutz-Verein.

Die ifs Erwachsenen-Vertretung hat zurzeit sehr viel Arbeit.
Die Vorsorge-Vollmacht kann deshalb momentan nicht
bei ihr unterschrieben und registriert werden.

Was sind die Aufgaben der ifs Erwachsenen-Vertretung?

  • Clearing
    Das ist ein englisches Wort.
    Man spricht es so aus: Kliering.
    Das Gericht gibt der ifs Erwachsenen-Vertretung
    den Auftrag zu schauen,
    was eine Person alles braucht.
    Wie geht es der Person in ihrem sozialen Umfeld?
    Wie sieht es finanziell aus?
    Braucht die Person für alles eine Vertretung?
    Gibt es andere Möglichkeiten?
    Welche Erwachsenen-Vertretung ist die Richtige?

    Die ifs Erwachsenen-Vertretung schreibt einen
    sogenannten Clearing-Bericht darüber.
    Das Gericht entscheidet dann,
    was die betroffene Person braucht.

  • Beratung
    Die ifs Erwachsenen-Vertretung berät Betroffene und Angehörige.
    Sie beantwortet alle Fragen zur Vorsorge-Vollmacht
    und zu den 3 verschiedenen Formen der Erwachsenen-Vertretung.

  • Registrierung
    Es gibt in Vorarlberg 2 Dienststellen der
    ifs Erwachsenen-Vertretung.
    Bei beiden kann eine Vertretung registriert werden.
    Selbstbetroffene oder Personen,
    die eine Vertretung machen möchten,
    können dort einen Termin für eine Registrierung holen.
  • Schulung
    2 Mal im Jahr bietet die ifs Erwachsenen-Vertretung
    einen Kurs für Personen an, die sich
    für eine Erwachsenen-Vertretung interessieren.
    Der Kurs heißt "Anleitung für ErwachsenenvertreterInnen".
    Die Kurse finden in Feldkirch und in Dornbirn statt.

Hauptberufliche und ehrenamtliche Erwachsenen-Vertretung

Zurzeit arbeiten 20 hauptberufliche Erwachsenen-Vertreterinnen
und Erwachsenen-Vertreter in der ifs Erwachsenen-Vertretung.
Das Bundes-Ministerium für Justiz hat dem ifs dafür
den Auftrag gegeben.
Dazu arbeiten noch 170 ehrenamtliche Erwachsenen-Vertreterinnen
und Erwachsenen-Vertreter bei der ifs Erwachsenen-Vertretung.

Hauptberuflich bedeutet, dass die Arbeit als Beruf gemacht wird.
Dafür bekommen die Personen auch einen Lohn.
Ehrenamtlich bedeutet, dass diese Arbeit
freiwillig und unbezahlt ist.
Diese Personen bekommen dafür nur eine
Aufwands-Entschädigung.
Das sind zum Beispiel die Fahrtkosten,
die durch die Arbeit als Vertreterin oder Vertreter entstehen.

Hauptberufliche ifs Mitarbeiterinnen und ifs Mitarbeiter
arbeiten in den Bereichen Registrierung,
Beratung und Clearing.
Sie vertreten auch Personen bei Gericht.
Da geht es um die Frage,
ob die Person eine gerichtliche Erwachsenen-Vertretung braucht.
Das nennt man einen "Rechts-Beistand im Verfahren".

Das Gericht bestimmt, dass eine
gerichtliche Erwachsenen-Vertretung nötig ist.
Die ifs Erwachsenen-Vertretung übernimmt dann diese Aufgabe.
Solche Aufgaben machen die hauptberuflichen
ifs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.

Ehrenamtliche ifs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
machen das nur, wenn  die Aufgaben
nicht zu schwierig und kompliziert sind.
Sie übernehmen die Vertretung meist dann,
wenn der soziale Kontakt zur Person sehr wichtig ist.

Kontakt

Erwachsenenvertretung Dornbirn

Poststraße 2/4

6850 Dornbirn

Erwachsenenvertretung Feldkirch

Johannitergasse 6

6800 Feldkirch

Leitung

Mag. Günter Nägele